Arbeitsrecht
Job gekündigt – was tun? Im Arbeitsrecht gelten die kürzesten Fristen des gesamten Zivilrechts. Sofort einen Anwalt aufsuchen ist der einzig sinnvolle Ratschlag.
Im Arbeitsrecht gelten die kürzesten Fristen des gesamten Zivilrechts. Ist nicht spätestens 3 Wochen nach Kündigung des Arbeitsvertrages Klage erhoben, ist die Kündigung rechtens. Dann greifen zwar möglicherweise noch finanzielle Sekundäransprüche, die Anstellung bleibt indes verloren. Zwar gilt im Arbeitsrecht die Regelung, dass jede Partei ihren Anwalt selbst bezahlen muss, dieser scheinbare Nachteil kann indes auch ein Vorteil sein, braucht der Arbeitnehmer letztlich nicht zu fürchten, dass er die Kosten des Arbeitgeberanwaltes zahlen müsste.
Leistungen im Bereich Arbeitsrecht
Kündigungsschutz
Sofort einen Anwalt aufsuchen ist der einzig sinnvolle Ratschlag. Ist nicht spätestens 3 Wochen nach Kündigung des Arbeitsvertrages Klage erhoben, ist die Kündigung rechtens. Die Summe von wenigen hundert Euro erscheint banal, wenn es um den sicheren Arbeitsplatz geht, der möglicherweise die Existenz von mehreren Jahren oder gar eines ganzen Lebens gewährleisten kann.
Rechtsschutzversicherung
Gut beraten wird, wer eine Rechtsschutzversicherung sein Eigen nennen kann. Der Bundesgerichtshof hatte die Rechte der Versicherten erheblich verstärkt. Rechtsschutzversicherungen müssen einem Arbeitnehmer schon dann helfen, wenn diesem eine fragwürdige Kündigung lediglich angedroht wird. Die Rechtsschutzversicherung muss also oft bereits eintreten, wenn die Kündigung tatsächlich noch nicht ausgesprochen worden ist.
Befristete Arbeitsverträge
Befristete Arbeitsverträge bieten den ein oder anderen Fallstrick. Hier kann man jedem Arbeitnehmer nur raten, in eine unverbindliche Beratung zu investieren. Oftmals werden hier Formvorschriften missachtet, so dass der Kündigungsschutz, welchen der Arbeitgeber ausschließen wollte, plötzlich dennoch greift. Aus der anfänglichen Ausnahme wurde die Regel.
Mobbing am Arbeitsplatz
Auch bei Schikanen am Arbeitsplatz kann ein Anwalt hilfreich sein. Der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kommt eine besondere Bedeutung zu. Aus ihr ergibt sich die Verpflichtung des Arbeitgebers, seine Arbeitnehmer vor Verletzungen ihrer Persönlichkeitsrechte zu schützen. Der Arbeitgeber muss in jedem Fall für das Verschulden des Mobbers einstehen, wenn dieser hierarchisch über dem Betroffenen steht.
Warum Rechtsanwalt Wetzel?
Im Arbeitsrecht zählt jede Stunde. Ich stehe Ihnen bei Kündigungen, befristeten Arbeitsverträgen und Mobbing am Arbeitsplatz schnell und engagiert zur Seite. Die frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend für den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes.
Jetzt Kontakt aufnehmenFAQ – Arbeitsrecht
Sofort einen Anwalt aufsuchen ist der einzig sinnvolle Ratschlag. Ist nicht spätestens 3 Wochen nach Kündigung Klage erhoben, ist die Kündigung rechtens. Die Frist ist kurz, daher zögern Sie nicht.
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