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Erbrecht

Wer erbt nun was? Testamentarische Regelungen gehen den gesetzlichen Regeln vor. Beratung zu Testamenten, gesetzlicher Erbfolge und Pflichtteilen.

Bevor man sich die Frage beantworten kann, wer erbt, muss man ausschließen, dass ein Testament vorhanden ist. Testamentarische Regelungen gehen den gesetzlichen Regeln vor. Liegt keine letzte Verfügung vor, kommen die gesetzlichen Regeln zum Tragen. Nach deutschem Erbrecht erben grundsätzlich nur Verwandte sowie Ehegatten. Die Verwandten teilt das Gesetz in verschiedene Ordnungen ein, wobei Erben einer niedrigeren Ordnung die höhere Ordnung ausschließen.

Leistungen im Bereich Erbrecht

Gesetzliche Erbfolge

Erben erster Ordnung sind alle Abkömmlinge des Erblassers, also seine Kinder, deren Kinder und so weiter. Erben zweiter Ordnung sind die Eltern des Erblassers und deren Kinder. Erben dritter Ordnung sind die Großeltern des Erblassers und deren Kinder. Die nächste Besonderheit: Erben einer niedrigeren Ordnung schließen die höhere Ordnung aus. Ein Bruder kann also nur erben, wenn keine Kinder existieren.

Ehegattenerbrecht

Eine Besonderheit gilt für den Ehegatten. Hier muss zunächst der Güterstand berücksichtigt werden. Neben den sogenannten Erben erster Ordnung ist der Ehegatte zu einem Viertel am Erbe beteiligt. Bei Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird der Erbteil des überlebenden Ehegatten pauschal um ein Viertel erhöht. Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft besteht immer dann, wenn zwischen den Eheleuten keine besondere Vereinbarung getroffen wurde.

Testament und Verfügungen

Fast 75% der Deutschen machen kein Testament und heizen so den Streit bei den Hinterbliebenen an. Ein Testament gibt Ihnen die Möglichkeit, die gesetzliche Erbfolge abzuändern und Ihre Wünsche klar zu formulieren. Ich berate Sie bei der Errichtung eines Testaments und helfe Ihnen, Missverständnisse und Streitigkeiten vorzubeugen.

Pflichtteile und Erbauseinandersetzung

Auch wenn Sie enterbt wurden, steht Ihnen unter Umständen ein Pflichtteil zu. Ich berate Sie zu Ihren Rechten als Pflichtteilsberechtigter und vertrete Ihre Interessen bei der Erbauseinandersetzung. Guter Rat hierzu muss nicht teuer sein.

Warum Rechtsanwalt Wetzel?

Das Erbrecht ist komplex und emotionssensibel. Ich berate Sie umfassend zu Testamenten, gesetzlicher Erbfolge, Pflichtteilen und Erbauseinandersetzungen. Mein Ziel ist es, Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen vorzubeugen und Ihre Wünsche rechtlich sicher umzusetzen.

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FAQ – Erbrecht

Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Erben erster Ordnung sind die Abkömmlinge des Erblassers (Kinder, Enkel). Sind keine vorhanden, erben die Eltern und deren Kinder (zweite Ordnung), danach die Großeltern und deren Kinder (dritte Ordnung).

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