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Mietrecht

Vertretung von Mietern und Vermietern. Von Kündigung und Räumungsklage über Schönheitsreparaturenklauseln bis hin zu Mietminderung.

Vielseitige Rechtsanwälte vertreten Mieter wie auch Vermieter. Daher kennen diese vielleicht besser als jeder andere die verschiedenen Seiten der Medaille. Im Spannungsfeld zwischen Eigentum und Besitz war vom Grundgesetz eine Werteentscheidung zwischen den Interessen des Vermieters und denen des Mieters zu treffen. Die Einschränkungen, die ein Eigentümer hinnehmen muss, sind dem Stellenwert geschuldet, den die Wohnung für jedes Individuum als zentraler Punkt der persönlichen Lebensgestaltung hat.

Leistungen im Bereich Mietrecht

Kündigung und Räumungsklage

Will ein Vermieter einen Mieter loswerden, etwa weil dieser keine Miete zahlt, ist der richtige Weg die Kündigung durch einen Rechtsanwalt, gefolgt von einer Räumungsklage. Da diese zum einen teuer ist und zum anderen durchaus lange dauern kann, nehmen immer wieder mal Vermieter das Recht in die eigene Hand. Dieses Vorgehen ist jedoch schlicht rechtswidrig und stellt eine verbotene Eigenmacht dar.

Selbstjustiz ist verboten

Wer den Mieter einfach aussperrt, Möbel auf den Flur stellt oder das Schloss austauscht, handelt rechtswidrig. Selbst wenn Gründe vorliegen würden, die zu einer Räumung berechtigen, wird eine einstweilige Verfügung des Mieters Erfolg haben und das Gericht wird anordnen, dass der Vermieter die vorläufige Weiterbenutzung der Immobilie zu dulden hat. Der rechtlich vorgesehene Weg muss beschritten werden.

Zwangsvollstreckung

Gibt der Mieter die Wohnung nicht freiwillig zurück, muss dies im Wege der Zwangsvollstreckung erfolgen. Man benötigt in der Regel ein vollstreckbares Urteil. Bei Zahlungsverzug ist das Erreichen eines obsiegenden Urteils sehr leicht, da Einwendungen vom Mieter kaum vorgebracht werden können. Allerdings ist das Mietrecht von sehr vielen Mieterschutzvorschriften geprägt, die oft lange Fristen vorsehen.

Schönheitsreparaturenklauseln

Ständiger Zankapfel sind die sogenannten Schönheitsreparaturenklauseln. Diese müssen klar und verständlich abgefasst sein. Andernfalls sind diese Formulierungen in Mietverträgen unwirksam. Der BGH hat in jüngster Zeit mehrfach Renovierungsklauseln gekippt, insbesondere starre Fristenpläne oder Quotenklauseln, die den Mieter unabhängig vom Zustand der Wohnung zur Renovierung verpflichteten.

Warum Rechtsanwalt Wetzel?

Ich vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter und kenne beide Seiten der Medaille. Mein Ziel ist es, schwierige Situationen unbürokratisch durch Verhandlungsgeschick zu meistern. Guter Rat muss nicht teuer sein.

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FAQ – Mietrecht

Nein. Der Vermieter darf den Mieter nicht einfach aussperren oder die Möbel auf den Flur stellen. Dies ist rechtswidrig und stellt eine verbotene Eigenmacht dar. Der Vermieter muss den rechtlich vorgesehenen Weg über Kündigung und Räumungsklage gehen.

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