Straßenverkehrsrecht
Adäquate Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen. Durchsetzung von Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüchen.
Wozu brauche ich bei einem Verkehrsunfall einen Anwalt, ist eine landläufig weit verbreitete Aussage. Weil dieser in der Regel nichts kostet und Vieles erreicht, wäre die richtige Antwort. Grundsätzlich ist nur eine Vertretung durch einen Anwalt eine adäquate Aufstellung, um mit der Versicherungswirtschaft auf Augenhöhe zu kommunizieren. Die Haftpflichtversicherer regulieren zunehmend zögerlich oder bestreiten häufig unzutreffend ihre Eintrittspflicht. Ohne anwaltliche Vertretung erfolgt häufig keine adäquate Schadensregulierung.
Leistungen im Bereich Straßenverkehrsrecht
Schadensregulierung
Niemand sollte sich darauf verlassen, dass die Versicherung den Schaden im Sinne der Geschädigten reguliert. Versicherungen verfolgen in erster Linie eigene Ziele, nämlich den Schaden so gering wie möglich zu halten und Kosten bei der Regulierung zu sparen. Hierbei kommen berechtigte Ansprüche mit hoher Wahrscheinlichkeit zu kurz. Es besteht die Gefahr, dass sich zum erlittenen Unfallschaden ein weiterer Schaden gesellt, nämlich ein Regulierungsschaden.
Beweise sichern
Wichtig ist bei einem Unfall stets das Bewahren eines kühlen Kopfes. Kommt die Polizei nicht zur Unfallaufnahme, sollte man selbst Beweise sichern, Adressen von potentiellen Zeugen aufschreiben, eventuell die Unfallstelle mit der Handykamera dokumentieren und auf gar keinen Fall Schuldanerkenntnisse unterschreiben oder Bußgelder bezahlen.
Schmerzensgeldansprüche
Ist man beim Unfall verletzt worden, sollte sich umgehend ein Arzt der Verletzungen annehmen, um Art und Umfang zu dokumentieren. Selbst wenn die Schmerzen sich erst ein oder mehrere Tage nach dem Unfall einstellen, sollte man nicht zögern, den Arzt zu konsultieren. Nur so kann eine Verletzung dokumentiert werden, die zu einer Schmerzensgeldforderung führt.
Kostenübernahme
Man hat in jedem Fall das Recht, sofort einen Rechtsanwalt seines Vertrauens einzuschalten. Dieser sollte sofort nach dem Unfall beauftragt werden. Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes in voller Höhe übernehmen. Aber auch bei teilweisen Obsiegen bringt ein Anwalt oft mehr als dieser kostet. Bei allen materiellen Schäden sollte ein Unfall zumindest finanziell kein Beinbruch sein.
Warum Rechtsanwalt Wetzel?
Ich sorge dafür, dass Sie nach einem Verkehrsunfall das erhalten, was Ihnen zusteht. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners muss bei berechtigter Forderung auch die Anwaltskosten übernehmen. Wichtig ist, sofort nach dem Unfall einen Anwalt zu beauftragen, damit er alles Erforderliche veranlassen kann.
Jetzt Kontakt aufnehmenFAQ – Straßenverkehrsrecht
Nein. Soweit die Forderung gegen die gegnerische Versicherung berechtigt ist, muss diese auch die Kosten des Rechtsanwaltes in voller Höhe übernehmen. Auch bei teilweisen Obsiegen bringt ein Anwalt oft mehr als dieser kostet.
Kontakt aufnehmen
Sie haben Fragen oder benötigen rechtliche Unterstützung? Kontaktieren Sie mich unverbindlich.
